Risiko- und
Sicherheitskultur

im GesundheitswesenR.Hecker | APS (Hrsg.)

Patientensicherheit ist nicht nur Pflichtübung für die unmittelbare Arbeit mit Patientinnen und Patienten, Patientensicherheit muss zentrales Motiv bei allen Entscheidungen im Gesundheitswesen sein. Dass das Gesundheitswesen insgesamt und insbesondere Krankenhäuser mit der Behandlung unterschiedlichster Beeinträchtigungen in einem von Zeitdruck und Ressourcenmangel dominiertem Arbeitsumfeld Hochrisikoorganisationen sind, steht außer Frage.


Umso wichtiger ist es, dass Risikobewusstsein und gelebte Sicherheitskultur Leitmotive für alle werden, die innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette der Gesundheitswirtschaft agieren. Hier setzt „Risiko- und Sicherheitskultur im Gesundheitswesen“ an. Das Fachbuch lässt Expert:innen aus sämtlichen Bereichen der Gesundheitsversorgung und der Gesundheitswirtschaft zu Wort kommen.

Die Autorinnen und Autoren beleuchten die wesentlichen Handlungsfelder zur Entwicklung von Sicherheitskultur und beschreiben die Konzepte, Methoden und Ansatzpunkte, mit denen in ihren Institutionen, Unternehmen oder Branchen die Entwicklung von Risikobewusstsein und Sicherheitskultur vorangebracht wird. Nur wenn Sicherheitskultur ganz oben auf der Agenda steht, gelingt es, die Risiken bestmöglich zu beherrschen und so das Gesundheitssystem für alle Beteiligten nachhaltig zu verbessern.

Patientensicherheit in Zahlen

(aus internationalen Studien)

Unerwünschte Ereignisse

Todesfälle

1 Mio.

bis

2 Mio.

Patienten sind jährlich von unerwünschten Ereignissen betroffen

Medizinische Fehler liegen auf Rang

8

der Todesursachenstatistik

400000

bis

800000

Unerwünschte Ereignisse sind jährlich vermeidbar

20000

Todesfälle sind jährlich vermeidbar

1 Mio.

Patienten werden pro Jahr durch Behandlungsfehler geschädigt (USA)

19.000

Patienten versterben jährlich an den Folgen von Behandlungsfehlern (Dtl.)

„Patientensicherheit ist viel mehr als Methoden und Instrumente, es ist im wesentlichen das gemeinsames Verständnis einer Kultur, die die sichere Versorgung von Patient:innen kompromisslos in den Vordergrund stellt und alle Entscheidungen daran ausrichtet. Dies erfordert Mut und Ehrlichkeit!“

Dr. Ruth Hecker

Vorsitzende des Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V.

Prof. Dr. med. Jochen A. Werner

Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender der Universitätsmedizin Essen

„Eine erfolgreiche Sicherheitskultur bedeutet immer auch eine vertrauensbasierte Unternehmenskultur.“

Dr. med. Veit Wambach

Merle Barisch

Jörg Lindenthal

Gesundheitsnetz Qualität und Effizienz eG

„Ein Verständnis von Fehlerkultur, eine offene und wertschätzende Kommunikation sowie eine grundsätzlich gute Führung des Praxischefs bzw. der Praxischefs ist die Grundlage, um aus Fehlern lernen zu können.“

Dr. med. Johannes Wimmer

aempathy GmbH

„Mir sind in der Zeit als praktizierender Arzt Fehler passiert, und ich bin dankbar um jeden dieser Fehler, die mir selbst, den Kolleg*innen, vor allem aber auch den Patient*innen selbst rechtzeitig aufgefallen sind.“

„Patientensicherheit ist ein Kernelement der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements.“

Dr. Gerald Gaß

Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

Einführung einer Sicherheitskultur bei der Gestaltung und Erbringung von Gesundheitsleistungen

Die Entwicklung einer Sicherheitskultur ist von zentraler Bedeutung für alle nachhaltigen Bemühungen zur Verbesserung der Patientensicherheit. Politische und legislative Maßnahmen können ein günstiges Umfeld für eine florierende Sicherheitskultur schaffen. Letztlich muss eine Sicherheitskultur jedoch in die Einstellungen, Überzeugungen, Werte, Fähigkeiten und Praktiken von Beschäftigten im Gesundheitswesen, Management und Führungskräften von Gesundheitseinrichtungen einfließen. Die Sicherheitskultur muss mit der gesamten Unternehmensphilosophie und -kultur verwoben sein. Länder und Organisationen können ihre eigenen besten Wege zur Verwirklichung einer Sicherheitskultur finden, dabei sind jedoch bestimmte Elemente unverzichtbar. Das Engagement der Führungskräfte, Transparenz, eine offene und respektvolle Kommunikation, das Lernen aus Fehlern und bewährten Verfahren sowie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Verzicht auf die Suche eines Sündenbocks und persönlicher Verantwortlichkeit sind unerlässliche Bestandteile der Sicherheitskultur.

Eine starke Sicherheitskultur ist nicht nur von zentraler Bedeutung für die Verringerung von Patientenschäden, sondern auch für die Schaffung eines sicheren Arbeitsumfeldes für die Beschäftigten im Gesundheitswesen. Dazu gehört auch die Schaffung eines psychologisch sicheren Arbeitsumfeldes, in dem die Beschäftigten des Gesundheitswesens Probleme in Bezug auf die Patientensicherheit und andere Anliegen ansprechen können, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.

Joachim Prölß

Direktor für Patienten- und Pflegemanagement sowie Mitglied des Vorstands des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf

„Die Patientensicherheit muss fester Bestandteil der Unternehmensstrategie und der Unternehmenskultur sein und in Form einer Sicherheitskultur alle relevanten Bereiche des Krankenhauses erfassen.“

„Das Thema Patientensicherheit sollte nicht nur im Medizinstudium, sondern in den Curricula aller Gesundheitsberufe verankert sein.“

Dr. med. Isabel Kiesewetter, M.Sc.

Fachärztin für Anästhesie am Klinikum der Universität München

Dr. med. Sabine Drossard

Ärztin in Weiterbildung Kinderchirurgie am Universitätsklinikum Augsburg

Prof. Dr. Andréa Belliger

Institut für Kommunikation & Führung IKF

„Neue Forschungsansätze wie partizipative oder translationale Forschung messen dem Patienten als „Citizen Scientist“ eine neue Rolle in der medizinischen Forschung zu.“

„Ein kontinuierliches, indikatorengestütztes Monitoring der Patientensicherheit und Sicherheitskultur im ambulanten Sektor gibt es in Deutschland bisher nicht.“

Prof. Dr. Max Geraedts, M.San.

Leiter des Instituts für Versorgungsforschung und Klinische Epidemiologie am Fachbereich Medizin der Universität Marburg

Cornelia Prüfer-Storcks, Senatorin a.D.

Beirat Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V.

„Sicherheitskultur wird nicht nur durch das individuelle Verhalten, sondern ganz wesentlich durch die Verhältnisse geprägt.“

Nachhaltige Gesundheitsversorgung durch mehr Patientensicherheit

Sieben Anliegen des Aktionsbündnis Patientensicherheit für die nächste Legislaturperiode 2021‐2025

Zielsetzung: Es muss sichergestellt werden, dass die Gesundheitspolitik wirksame und patientenorientierte Veränderungen im Gesundheitswesen durchsetzt.

Operationalisierung: In die Erstellung von Gesetzentwürfen wird eine Betrachtung der Umsetzungshindernisse und der möglichen unbeabsichtigten Wirkungen explizit aufgenommen. Eine Abschätzung der Folgen für die Versorgungs‐, Patienten‐ und Mitarbeitersicherheit wird obligatorischer Inhalt von Gesetzesvorlagen. Bei allen Gesetzentwürfen, die Auswirkungen auf die Patientensicherheit haben, wird dem APS die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Initiativen unterstützt der Staat Organisationen zur Förderung der Patientensicherheit unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit. Die Position des/der Patientenbeauftragten der Bundesregierung wird weiterentwickelt zu einer Ombudsstelle, bei der Betroffene (Patient*innen, Mitarbeitende in Krankenhäusern und Arztpraxen, einzelne Leistungserbringende u.a.) jenseits der etablierten Interessenvertretungen strukturelle Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen melden können. In regelmäßigen Abständen erfolgt ein öf fentlicher Bericht zu den hierzu getroffenen Maßnahmen.

Begründung: In einem komplexen Gesundheitswesen entfalten Gesetze oft nicht die gewünschte Wirkung, selbst dann nicht, wenn sie für die Versorgung und Patientensicherheit essenzielle Anliegen adressieren. Deshalb müssen Mechanismen etabliert werden, die die möglichen Gesetzesfolgen besser antizipieren und unerwünschte Wirkungen oder das Ausbleiben der gewünschten Effekte zeitnah korrigieren können. Dabei muss gewährleistet sein, dass nicht nur die Stimmen der etablierten Interessensvertretungen, sondern insbesondere die Sichtweisen der Patienten(sicherheit) eingebracht und gehört werden. Konstruktive Kritik ist kein Angriff, sondern eine Hilfestellung zur Verbesserung. Sie muss daher ohne Skandalisierung strukturiert und wirksam eingebracht werden können.

Zielsetzung: Patientensicherheit muss integraler Bestandteil der Entscheidungsgrundlagen und Steuerungsgrößen jeder Einrichtung im Gesundheitswesen auf der obersten Leitungsebene werden.

Operationalisierung: Durch entsprechende Regelungen in den Sozialgesetzbüchern, insbesondere SGB V und SGB XI, werden alle Organisationen im Gesundheitswesen und in der Pflege dazu verpflichtet, den Aufgabenbereich der Patientensicherheit explizit einer verantwortlichen Person auf der obersten Leistungseben zuzuordnen. Darüber hinaus werden die Organisationen verpflichtet, eine*n Beauftragte*n für Patientensicherheit zu benennen, die/der mindestens einmal im Quartal der obersten Leitungsebene berichtet. Diese Patientensicherheitsbeauftragten benötigen eine Aus‐ oder Fortbildung im Umfang von mindestens 40 Unterrichtseinheiten. Sie werden rechtlich den Datenschutzbeauftragten gleichgestellt (Kündigungsschutz, Freistellung von sonstigen Tätigkeiten) und haben das Recht, auch an Aufsichtsbehörden direkt zu berichten. In der QM‐Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G‐BA) wird verpflichtend Kontinuitätsmanagements mit Blick auf mögliche Krisenszenarien verankert.

Begründung: Ob Patientensicherheit ein eigenständiges Handlungsziel bei strategischen Weichenstellungen einer Organisation ist, entscheidetsich auf Leitungsebene. Die mit dieser Aufgabe explizit beauftragten Führungskräfte stellen als Gesamtverantwortliche für das Thema Patientensicherheit und Risikomanagement sicher, dass Maßnahmen zur Etablierung einer Sicherheitskultur in ihrer Einrichtung ergriffen werden und die für die Umsetzung der Maßnahmen und Nutzung der Instrumente und Methoden erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Indikatoren zur Patientensicherheit müssen Teil der „balanced scorecard“ jeder Organisation im Gesundheitswesen werden. Um das zu erreichen, muss einerseits persönliche Verantwortlichkeit auf der Leitungsebene übernommen werden und andererseits das Thema auf der Basis belastbarer Kennzahlen regelmäßig aufgegriffen werden. Für die Bereitstellung dieser Daten sowie die Konzeption und praktische Umsetzung geeigneter Maßnahmen sind wiederum die Patientensicherheitsbeauftragten zuständig. Im hessischen Krankenhausgesetz ist vorgegeben, dass alle Krankenhäuser eine*n solchen Patientensicherheitsbeauftragten haben. Diese Regelungen müssen auf alle Organisationen und Unternehmen im Gesundheitsbereich (z.B. Krankenkassen, Pflege‐ und Rehaeinrichtungen, Hersteller von Medizinprodukten, Anbieter von digitalen Gesundheitsanwendungen, Gesundheitsdienstleister, gematik) ebenso wie auf das Bundesgesundheitsministerium ausgedehnt werden. Diese Forderung schließt die Vorgabe ein, explizites Kontinuitätsmanagement in den Organisationen zu verankern, d.h. Vorsorge zu treffen, damit bei Eintritt denkbarer Krisenszenarien die Funktionsfähigkeit erhalten bleibt.

Zielsetzung: Um ein komplexes Gesundheitswesen hinsichtlich Sicherheit und Qualität der Versorgung steuern zu können, sind aussagekräftige, belastbare und zeitnah zur Verfügung stehende Kennzahlen unerlässlich.

Operationalisierung: Das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) wird unter unabhängige öffentliche Trägerschaft gestellt. Es erhält den Auftrag, Kennzahlen zur Patientensicherheit und zur (Pflege‐)Personalausstattung zu erarbeiten, die u.a. auch zeitnah und einrichtungsbezogen Informationen über die Sicherheitskultur und die Belastung der Mitarbeitenden liefern. Ergänzend sind Patient Reported Outcomes Measures (PROMS) zu erarbeiten und nachfolgend einrichtungsbezogen zu erheben. Das IQTiG wird beauftragt, zusammen mit den für die Vergütung verantwortlichen Institutionen die Vergütungs‐ und Dokumentationsregelungen so auszugestalten, dass Routinedaten bestmöglich für die Transparenz über Qualität und Patientensicherheit genutzt werden können. Das neu konstituierte IQTiG wird außerdem zur Vertrauensstelle ausgebaut, bei der bestimmte schwerwiegende vermeidbare unerwünschte Ereignisse gemeldet werden müssen. Außerdem werden die Organisationen, die Patient*innen im Fall des Verdachts auf Behandlungsfehler unterstützten, dazu verpflichtet, über die Fehlermechanismen (selbstverständlich in anonymisierter Form) öffentlich zu berichten.

Begründung: Damit Patientensicherheit und Qualität relevante Entscheidungs‐ und Steuerungsgrößen auf allen Ebenen des Gesundheitswesens darstellen können, müssen diese valide, zeitnah und möglichst aufwandsarm gemessen werden. Darüber hinaus müssen die erfassten Fehlerursachen besser als bisher für die Ableitung von Präventionsmaßnahmen genutzt werden.

Zielsetzung: Patientengefährdungen durch Personal, das selbst unter den psychischen Folgen von sekundären Traumatisierungen leidet, und die Abwanderung aus den medizinischen Berufen, insbesondere aus der Pflege, aufgrund belastender Arbeitssituationen sollen verringert werden.

Operationalisierung: Sekundäre Traumatisierungen von Mitarbeitenden aufgrund von dauerhaft stark belastenden Arbeitsbedingungen und Involvierung in Patientenschäden werden als Berufskrankheit anerkannt. Die Einrichtungen werden verpflichtet, im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements Maßnahmen zur primären und sekundären Prävention von Schädigungen der Mitarbeitenden („second victim“) zu ergreifen. Die Vorgaben zur (Pflege‐)Personalausstattung und insbesondere die Transparenz mit Bezug auf den tatschlichen Pflegebedarf werden neugestaltet.

Begründung: Mit der Anerkennung sekundärer Traumatisierungen von (Pflege‐)Personal als Berufskrankheit erhalten die Berufsgenossenschaften eine aktive Rolle bei der Verbesserung der Situation vor Ort. Die Schadensprävention trägt unmittelbar zur Erhöhung von Mitarbeitersicherheit und Patientensicherheit bei. Beide können nur gewährleistet werden, wenn der tatsächliche Bedarf der Patient*innen durch die Personalausstattung gedeckt ist.

Zielsetzung: Die Bevölkerung in Deutschland muss darin unterstützt werden, in ihren jeweiligen Rollen als Bürger*in, Patient*in, Arbeitnehmer*in oder Führungskraft inner‐ und außerhalb des Gesundheitswesens mehr Verantwortung für eine sichere Gesundheitsversorgung übernehmen zu können.

Operationalisierung: Die Bundesregierung fördert Maßnahmen zum Patient Empowerment sowie Kampagnen zur öffentlichen Aufklärung der Bevölkerung über Möglichkeiten, durch eigenes Verhalten ihre eigene Sicherheit als Patient*innen zu steigern. Dazu gehört die , Kampagne „Deutschland erkennt Sepsis“ des APS und seiner Partnerorganisationen sowie Aktivitäten rund um den „World Patient Safety Day“, der jährlich am 17. September stattfindet. In allen Einrichtungen werden Hinweisgebersysteme etabliert, die den persönlichen Schutz der Hinweisgebenden und die Umsetzung von Verbesserungsansätzen gewährleisten. Außerdem wird ein Härtefallfonds bei Patientenschäden geschaffen, der neben der finanziellen und organisatorischen Unterstützung der Betroffenen die Prävention von sekundären Schädigungen und die Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen vor Ort zur Aufgabe hat. Er unterstützt das IQTiG bei seiner Aufgabe der Erfassung des Auftretens von schweren vermeidbaren Patientenschäden.

Begründung: Diese Forderung basiert auf dem Ziel, das Potential für Bottom‐up‐Verbesserungen der Patientenversorgung zu stärken: durch Förderung der Gesundheitskompetenz und durch die Schaffung von Strukturen, die ermöglichen aus Vorkommnissen im Versorgungsalltag Lehren für zukünftige Verbesserungen zu ziehen. Fehler oder Kritik sollen nicht stigmatisiert werden, sondern systematisch als Anstöße für einen kontinuierlichen Entwicklungsprozess der Gesundheitsversorgung genutzt werden.

Zielsetzung: Die Beschäftigten aller Gesundheitsberufe müssen Patientensicherheit, Sicherheitskultur und das Denken in Versorgungsprozessen von Beginn ihrer Ausbildung verinnerlichen.

Operationalisierung: Die Beschäftigten aller Gesundheitsberufe werden im Rahmen eigener Fächer während der Aus‐ und Weiterbildung in den Methoden und Instrumenten des klinischen Risikomanagements, Wissen zur Entstehung von Risiken und Schäden sowie Kenntnis und Anwendung von etablierten Patientensicherheitsmaßnahmen, insbesondere der sicheren Kommunikation im Behandlungsverlauf, geschult. Über die dezentralen Anstrengungen einzelner Akteure im Gesundheitswesen hinaus verankert die Bundesregierung verpflichtend entsprechende Anteile in den Ausbildungs‐ und Prüfungsverordnungen aller Gesundheitsberufe. Die Ausbildungseinheiten müssen durch spezialisiertes Personal im Bereich der Patientensicherheit und des klinischen Risikomanagements erfolgen.

Begründung: Auch wenn Patientensicherheit im Berufsalltag integraler Bestandteil allen Handelns werden muss, müssen die dafür erforderlichen Methoden, Fähigkeiten, Kenntnisse und Sichtweisen unabhängig und fächerübergreifend wahrgenommen werden. Das ist nur durch ein eigenständiges Unterrichts‐ und Prüfungsfach zu erreichen. Durch die Etablierung des Sicherheitsgedankens in der Aus‐, Fort und Weiterbildung und eines offenen Umgangs mit Fehlern und Vorkommnissen wird eine belastbare Basis für das aktive Berufsleben geschaffen.

Zielsetzung: Die physische Zugänglichkeit zu Versorgungsangeboten und gelingende Kommunikation zwischen Behandelnden und Patient*innen müssen verbessert und unterstützt werden.

Operationalisierung: Informationen zur Barrierefreiheit von Versorgungsangeboten werden durch die kassenärztlichen Vereinigungen vollständig und bundesweit einheitlich zur Verfügung gestellt. Die kassenärztlichen Vereinigungen sind für die Bereitstellung, Prüfung und Vollständigkeit dieser Informationen verantwortlich. Im Rahmen des Sicherstellungsauftrags werden sie verpflichtet, bindende Vorgaben zur Barrierefreiheit neuer Versorgungsangebote zu erlassen. Aufsichtsbehörden werden veranlasst, bei der Benachteiligung beim Versorgungsangebot aufgrund von Behinderung tätig zu werden. Die Krankenkassen werden verpflichtet, Unterstützungsleistungen bei Kommunikationsbarrieren aufgrund z.B. von Fremdsprachlichkeit oder Behinderung zu entwickeln und selbst anzubieten bzw. zu finanzieren. Die gematik wird beauftragt, die elektronische Patientenakte so zu gestalten bzw. weiterzuentwickeln, dass sie die Nutzerinnen beim Verständnis der sie betreffenden Daten und Gesundheitsinformationen unterstützt, Versorgungsangebote strukturiert bzw. integriert und umfassend zur Patientensicherheit beiträgt.

Begründung: Zur sicheren Versorgung gehört, dass Menschen diese identifizieren, physisch aufsuchen und inhaltlich verstehen können. Mit den hier vorgebrachten Forderungen sollen physische wie kognitive Barrieren der Inanspruchnahme und Kommunikation verringert werden. Der Digitalisierung kommt eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung der Patient*innen beim Aufbau von Gesundheitskompetenz und der sicheren Inanspruchnahme zu. Damit sie diese Aufgabe erfüllen kann, müssen Patientensicherheit, Versorgungssteuerung und Empowerment – auch über vorhandene Barrieren hinweg – zu zentralen Zielgrößen der Digitalisierung und insbesondere der elektronischen Patientenakte werden.

Dr. med. Ingo Härtel

Stellvertretender Leiter des Referats „Patientenrechte, Gesundheitsrecht, Patientensicherheit“ im Bundesministeriums für Gesundheit

„Selbst in hochentwickelten Gesundheitssystemen ist anzunehmen, dass jeder zehnte im Krankenhaus Behandelte ein unerwünschtes Ereignis erlebt.“

„Die bloße Dokumentation einer Maßnahme ist nie ausreichend, sie muss gelebt werden. Hier gilt der Grundsatz „documented and implemented“.“

Pamela de Beus, M.Sc.

Head of Aviation Safety & Risk Management

Dr. Alexander Klein, LL.M.

Geschäftsführer der Funk Health Care Consulting GmbH und der Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH

Cordula Mühr, MD MPH

ehrenamtliche Patientenvertreterin gemäß § 140 f SGB V im G-BA

„Qualität und Sicherheit sind Systemeigenschaften, die ohne eine konsequente Veränderung des Systems selbst nicht nachhaltig verbessert werden können.“

„Mithilfe der Digitalisierung werden die Patient:innen ermutigt, sich stärker in den Behandlungsprozess zu integrieren und informierte Entscheidungen für ihre Gesundheitsversorgung zu treffen.“

Holm Diening

Chief Security Officer gematik

Dr. med. Markus Leyck Dieken

Alleingeschäftsführer der gematik

Prof. Dr. Jörg F. Debatin

Healthcare-Unternehmer

Claudia Dirks

Pressereferentin der gematik GmbH

„Digitale Technologien können die Sicherheit für die Patienten deutlich erhöhen.“

Sponsoren

BD

BD ist ein international tätiges Medizintechnologie-Unternehmen, das den Fortschritt für die Welt der Gesundheit vorantreibt. Ziel von BD ist es, die Erforschung von Krankheiten, die Diagnostik sowie die Behandlung und Versorgung von Patientinnen und Patienten zu verbessern. BD zählt zu den führenden Anbietern innovativer Technologien für die Patienten- und Anwendersicherheit, die medizinische Forschung und das klinische Labor.

Funk Stiftung

Die Funk Stiftung fördert schwerpunktmäßig wissenschaftliche und praxisbezogene Projekte rund um die Themen Risikoforschung und Risikobewältigung. In diesem Arbeitsgebiet initiieren und vergeben wir auch Preise. Darüber hinaus engagieren wir uns auch gezielt in der Förderung kultureller Projekte und künstlerischer Talente.

Inworks

Inworks digitalisiert die Themen des Qualitäts-, Risiko- und Feedbackmanagements: zum Beispiel Meldungen, Risiken, Audits oder das Feedback von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Patientinnen und Patienten. Sie sind Hersteller der führenden Beschwerdemanagement-Software für Versicherer sowie einem der modernsten Systeme zum 360-Grad-Feedback. Im Health Care-Bereich sind sie die Nr. 1 bei Software für Patientensicherheit, Compliance, Qualitäts- und Risikomanagement.

MSD SHARP & DOHME

MSD ist einer der weltweit größten und bedeutendsten Arzneimittelhersteller. Seit mehr als 130 Jahren erforscht und entwickelt das Unternehmen Medikamente, Impfstoffe, Biologika sowie Produkte für die Tiergesundheit. Als forschendes Pharmaunternehmen treibt es den medizinischen Fortschritt voran.

SHAM Versicherung und Risikomanagement

Sham ist ein Versicherungsverein, pflegt ein Modell der Gegenseitigkeit und führend auf dem Markt der Heilwesenhaftpflichtversicherungen. Sham ist Spezialist in der Betreuung und Absicherung von medizinischen, sozialen und sozialmedizinischen Risiken.

Der Herausgeber:innen

Dr. med. Ruth Hecker

Ruth Hecker studierte Humanmedizin an der Ruhr-Universität Bochum. Ihre Facharztausbildung Anästhesiologie absolvierte sie an den Universitätskliniken Marienhospital Herne und Katholischen Klinikum Bochum. Neben ihrer Tätigkeit bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe studierte sie Gesundheitswissenschaften in Bielefeld. Sie erwarb die Zusatzbezeichnung Ärztliches Qualitätsmanagement und war jahrelang DIN EN ISO Auditorin. Seit 2011 leitet sie das Qualitäts- und klinische Risikomanagement an der Universitätsmedizin Essen und dort zum Chief Patient Safety Officer ernannt. Seit ist sie 2019 Vorsitzende des Aktionsbündnis Patientensicherheit.

Aktionsbündnis Patientensicherheit

Seit über 15 Jahren setzt sich das Aktionsbündnis Patientensicherheit als Netzwerkorganisation, gebildet aus Akteuren aus der gesamten Bandbreite des deutschen Gesundheitssystems, für die Erhöhung von Patientensicherheit ein. Das Ziel: gemeinsam für mehr Patientensicherheit! (#togetherpatientsafetyfirst) Dabei widmet sich das Bündnis der Erforschung, Entwicklung und Verbreitung dazu geeigneter Methoden und bietet den Raum für Diskussionen und den Austausch zur Patientensicherheit. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit ist seit seiner Gründung als gemeinnütziger Verein Motor für dieses Thema in Deutschland.

Pressestimmen

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1. Auflage
Englisch Broschur, 165 mm x 240 mm
350 Seiten
27 farbige Abbildungen, 2 Tabellen
ISBN: 978-3-95466-671-3
erschienen: 12. April 2022
29,95€ inkl. 7 % MWSt.

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